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Zwangsprostitution Reportage

Erschütternde Reportage ARD _ Vorsicht Friedmann _ Zwangsprostitution
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7:20
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Der wohl prominenteste Fall ist der des TV-Moderators Michel Friedman. 2003 wurde bekannt, dass er Kunde einer Berliner “Agentur” war, über die man sich Frauen bestellen konnte, die vor allem unter dem Signet “naturgeile Ukrainerinnen” angeboten wurden.

Als “Paolo Pinkel” holte sich Friedman solche Frauen ins Hotel. Es waren, wie sich später in einem Strafprozess gegen die Zuhälter herausstellen sollte, Zwangsprostituierte.

Friedman moderiert wieder: Seine öffentliche Entschuldigung galt nicht den Zwangsprostituierten
Mittlerweile ist Friedman zurück in der Welt des TV-Talks. Nicht die sexuelle Ausbeutung stand im Mittelpunkt der Berichterstattung, sondern sein Kokainkonsum, für das er einen Strafbefehl akzeptierte und rund 17.400 Euro zahlte.
Friedman entschuldigte sich öffentlich für vieles – nie aber, so weit bekannt ist, bei den Frauen. Der Moderator hatte sie bei einem Ukrainer bestellt, sie wurden gebracht und wieder abgeholt.

Das Verhalten von Friedman ist symptomatisch für eine Lücke im deutschen Strafrecht – wie sie Kauder mit seinem Vorschlag schließen möchte. Denn erst die Freier von Zwangsprostituierten schaffen jenen lukrativen “Sklavenmarkt”, der zum Milliardengeschäft geworden ist.

Dabei wird andernorts viel härter geahndet. So zählt bei Trunkenheit am Steuer die beteuernde Aussage des Angeklagten, “ich war mir sicher, dass ich noch fahren konnte”, kaum. Sein Verhalten wird gemeinhin als Fahrlässigkeit gewertet.

Ähnlich könnte es Freiern ergehen, wenn Kauders Vorschlag umgesetzt würde: Sie könnten dann nicht mehr behaupten, nichts geahnt zu haben. Jeder Freier müsste spätestens dann aufhorchen, wenn die Prostituierte kein Deutsch spricht und damit weder über die Bezahlung noch die sexuellen Praktiken verhandeln kann.

Das Gesetzbuch ist zwar kein gesellschaftliches Allheilmittel. “Doch Strafrecht muss hier ein Zeichen setzen”, sagt die Strafrechtlerin Ursula Nelles. Sie hält den Nachweis der Leichtfertigkeit, den Kauder im deutschen Strafrecht einführen will, für gerechtfertigt. “Wenn die objektiven Fakten bekannt sind, hat kein Gericht Schwierigkeiten mit der Feststellung, dass auch der Täter sie gekannt hat”, so die Vorsitzende der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes.

In Europa ist der Frauenhandel ein Milliardengeschäft. Bislang wurden nur die Zuhälter verfolgt. Jetzt will ein CDU-Bundestagsabgeordneter auch die Freier strafrechtlich belangen, wenn sie mit Zwangsprostituierten Sex hatten. Der Vorschlag ist gut gemeint – hilft aber kaum weiter.